Finanzierungsverantwortung für Stuttgart 21
Baustelle des zukünftigen Hbf. Stuttgart (Foto: DB/Ingenhoven Associates)
Die DB ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 7. Mai 2024 die Klage der DB dazu abgewiesen. Die DB wird entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt.
Ausgangspunkt der Klage der DB war die Sprechklausel im Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 im Jahr 2009. Demnach sind die Bahn und das Land Baden-
Württemberg für den Fall einer Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21 auf mehr als 4,526 Mrd. EUR zur Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.
Die DB hatte 2014 Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg aufgenommen. Ziel der DB war dabei, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowohl der DB als auch der Projektpartner zur Finanzierung der Mehrkosten zu vereinbaren. Die Gespräche führten zu keinem Ergebnis, da das Land Baden-Württemberg ebenso wie die weiteren Projektpartner Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart jedwede Beteiligung an der Finanzierung der Mehrkosten kategorisch abgelehnt haben. Deshalb sah sich die DB gezwungen, Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner zu erheben.
Dabei geht die DB aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht.