Energiemangellage

Am 29. September 2023 hat der schweizerische Bundesrat diverse Änderungen in den bereits publizierten Bewirtschaftungsverordnungen verabschiedet.

Im Falle einer Elektroenergiemangellage sieht der Bund vielfältige Bewirtschaftungsmaßnahmen vor, wie zum Beispiel Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Kontingentierung und Sofortkontingentierung von Großverbrauchern. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Systemführern SBB und PostAuto, den größten Transportunternehmen sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV), arbeiten seit zwei Jahren an Lösungen für den öffentlichen Verkehr inklusive Güterverkehr.

Die SBB kennt die Risiken einer Energiemangellage und tut alles, um diese zu minimieren. Die SBB treibt die Energieeffizienz systematisch voran. Sie sparte im Jahr 2022 gut 530 GWh Energie gegenüber 2012.

Es konnten mit den im vergangenen Winter eingeführten Maßnahmen Einsparungen von rund 5 % für Haushaltsstrom und Wärmeenergie gegenüber dem Vorjahresquartal realisiert werden. Bei Bahnenergie ist ein direkter Vergleich mit den Vorjahreswerten nicht möglich, da gegenüber dem Vorjahr das Angebot ausgeweitet wurde.

Die SBB initiierte im Winter 2022/23 zusätzliche Energiesparmaßnahmen, wie die Temperatur-Senkung im Fahrgastraum der Züge und Betriebsoptimierungen in Büro- und Betriebsgebäuden sowie an Bahnhöfen. Die SBB wird einen Teil aufheben. Die Temporeduktion im Gotthardbasistunnel und Betriebsoptimierungen werden weitergeführt.